Wie Sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, beinhaltet das aus heutiger Sicht von der Bundesregierung im Rahmen der Corona-Krise geschnürte „Wirtshaus-Paket“ eine Senkung der Umsatzsteuer (Ust.) in Österreich für Getränke, Speisen und Nächtigungen in Gaststätten auf 5% USt. Diese Steuersenkung ist mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten und ist bis voraussichtlich Ende 2021 befristet.

Das Neueste RZA Fakt Update beinhaltet folgende Änderung:
COVID 5% Steuersatz-Automatik: Es gibt jetzt die Möglichkeit, mit der „COVID 5% Steuersatz-Automatik“ zu arbeiten. Dadurch kann bei den Artikeln ein Konto mit 5% USt. hinterlegt werden. Aufgrund der Automatik wird dieses Konto statt dem normalen Erlöskonto im zuvor festgelegten Zeitraum verwendet – und somit werden auch nur 5% USt. berechnet und Sie steuerlich entlastet. Der VK Preis für den Kunden bleibt selbstverständlich gleich.

Die Automatik betrifft sowohl die Barverkäufe als auch die Formulare wie Rechnung, Lieferschein, Auftrag und Kostenvoranschlag, welche im erfassten Zeitraum erstellt werden.

Was haben Sie also jetzt zu tun?
Step 1: Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, ob Sie betroffen sind, welche Artikel Sie mit 5% versteuern dürfen und welche/wie viele Konten Sie anlegen müssen.
Step 2: Umsetzung in der rza®software lt. Anleitung

Download des Updates:
Hier finden Sie die neuester Version zum Download: Link

  1. Laden Sie die aktuellste Version auf einen USB Stick herunter.
  2. Stecken Sie den USB Stick an Ihr Kassensystem an. Bitte schließen Sie vorerst die Kassensoftware.
  3. Öffnen Sie den Inhalt über den Arbeitsplatz und Doppelklicken auf „faktdemo“.
  4. Wählen Sie nun „Setup“ um mit der Installation zu beginnen. Nach der Installation starten Sie bitte wie gewohnt die rza®fakt/basic kasse.

Unser Tipp:
Die bebilderte Anleitung ist sehr einfach gehalten und auch für Laien leicht zu verstehen. Falls Sie sich die Umstellung selbst nicht zutrauen, ersuchen wir Sie sich Hilfe für die Umstellung in Ihrem Bekanntenkreis zu suchen. Sollten Sie dennoch eine Umstellung durch uns wünschen, können wir Ihnen eine zeitgerechte Durchführung nicht garantieren. Zudem fallen dabei die regulären Stundensätze während unserer Öffnungszeiten sowie ggf. Fahrtspesen an.

Hier finden Sie die Anleitung zur Umstellung der Erlöskonten zum Download als PDF: Umstellung-Umsatzsteuer-RZA-Kassa.pdf

Stand: 19. August 2020, Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html