Sehr geehrte Kunden!
Wahrscheinlich haben Sie schon davon gehört oder gelesen, seit einigen Tagen sind Abmahnbriefe eines Rechtsanwalts Mag. H. aus Groß-Enzersdorf unterwegs, in welchem Inhaber eines Internetauftritts beschuldigt werden, durch die Verwendung von extern geladenen Google-Schriften gegen die Datenschutzgrundverordnung DSGVO verstoßen zu haben. Gegen die Zahlung von einmalig 190,- Euro könne man aber einen Vergleich mit der Mandantin dieses Anwalts schließen, wodurch die Angelegenheit erledigt sei. Auch wir und einige unserer Kunden haben – so wie derzeit schätzungsweise bis zu 50.000 weitere Personen in ganz Österreich – ein solches Schreiben in den letzten Tagen erhalten.
Wir sind der Sache sofort auf den Grund gegangen und mussten feststellen, dass die Fakten in diesem Schreiben zwar teilweise inhaltlich richtig sind, es allerdings lt. der Österreichischen Datenschutzbehörde bisher noch gar nicht geklärt ist, ob die Verwendung von extern geladenen Google-Schriftarten überhaupt einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Auch das angebliche „Unwohlsein“ der Mandantin ist äußerst fragwürdig, da die Auswahl und Durchsicht der tausenden betroffenen Internetseiten innerhalb sehr kurzer Zeit erfolgten und daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von ihr selbst, sondern durch einen „Bot“, also maschinell erfolgte. Und eine Maschine hat kein „Unwohlsein“ und daher auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Somit ist aber auch nicht eindeutig geklärt, ob diese Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Es handelt sich insgesamt gesehen um einen sehr komplexen und unübersichtlichen Sachverhalt, der nicht mit einem Satz beantwortet werden kann, und der sich derzeit laufend ändert.
Fest steht allerdings mittlerweile, dass es sich bei dieser „Abmahnwelle“ um eine groß angelegte Aktion eines einzelnen Anwalts handelt, der im Namen einer einzigen Klientin wahllos vor allem kleine Unternehmen, aber auch Tierschutz- und Sportvereine und sogar Feuerwehren und Privatpersonen zu einem (kostenpflichtigen) Vergleich auffordert und bei Nichtzahlung eine entsprechende Klage androht. Die Einbindung von Google-Schriften ist seit Jahren gängige Praxis – etwa 80 – 85% aller Websites weltweit nutzen diesen Dienst – bis vor Kurzem auch der Anwalt selbst. Bei inzwischen geschätzten 50.000 Abmahnungen zu je 190,- Euro ergibt das nahezu einen zweistelligen Millionenbetrag auf Kosten von tausenden kleiner Websitebetreiber, die sich oftmals nicht wehren können oder wollen und einfach zahlen.
Die Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer empfiehlt allen Website-Betreibern dennoch dringend, aufgrund der unklaren Rechtslage die externe Einbindung von Google-Schriften umgehend zu deaktivieren und diese lokal in die Website zu integrieren. Obwohl dies zumeist zu längeren Ladezeiten führt, haben wir seit Bekanntwerden dieser „rechtlichen Grauzone“ umgehend sämtliche von uns erstellten und betreuten Internetauftritte unserer Kunden überprüft. Die notwendigen Korrekturen haben wir in den letzten Tagen auch auf Ihrer Website bereits vorgenommen – selbstverständlich völlig kostenlos und ohne den dafür entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Sollten Sie selbst bereits ein solches Abmahnschreiben inkl. Zahlungsaufforderung von Mag. H. erhalten haben, so können und dürfen wir Ihnen diesbezüglich leider keine rechtlichen Ratschläge erteilen. Für verbindliche Rechtsauskünfte kontaktieren Sie bitte die Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer oder Ihre Rechtsvertretung. Überdies ist auf der Website der WKO eine Erläuterung der empfohlenen Vorgangsweise angeführt: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/abmahnungen-wegen-google-fonts.html
Zusätzlich zur Abmahnung wird vom Anwalt Mag. H. überdies ein Auskunftsersuchen gestellt, das zwar lt. DSGVO grundsätzlich beantwortet werden muss, allerdings muss der Anwalt dazu einerseits über eine (glaubhafte) gültige Vollmacht seiner Klientin verfügen und zusätzlich einen Ausweis seiner Klientin vorweisen – ohne diese Unterlagen dürfen Sie gar keine Auskunft erteilen! Für eine solche Auskunft haben Sie vier Wochen ab Einlangen des Schreibens Zeit, überdies können Sie eine Fristverlängerung einfordern, eine Mustervorlage und Textbausteine finden Sie ebenso auf der oben genannten WKO-Seite.
Da sich inzwischen unzählige Medien, aber auch die Wirtschaftskammer und sogar die Rechtsanwaltskammer eingeschaltet haben und überdies eine Sammelklage wegen Betrugs gegen diesen Anwalt eingebracht wurde, ist der weitere Verlauf der Angelegenheit nur schwer vorhersehbar. Daher kann vorläufig mit einer Reaktion noch etwas zugewartet werden – möglicherweise löst sich die ganze Sache in den nächsten Tagen völlig von selbst auf. Experten empfehlen überdies, die geforderte Summe nicht einzuzahlen und zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten.
Wir werden uns jedenfalls mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die dreiste Vorgangsweise des Hr. Mag. H. zur Wehr setzen und sämtliche Behörden und Institutionen bei der Aufklärung der Angelegenheit tatkräftig unterstützen.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter folgenden Links:
https://salzburg.orf.at/stories/3170464/
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aamsxscviu2qs6awf500/
https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/1211/ZIB-2/14147333/Google-Debatte-um-Datenschutz/15223805
https://marketingrecht.eu/google-fonts-abmahnungen/